Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 6 von 6 Treffern

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

Erreichbarkeit der Be­schäftigten zu treffen. Frage: → Lässt die Definition in § 2 Absatz 7 für den Telearbeitsplatz weiterhin eine Nut­zung der vom Beschäftigten zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zu, wenn ei­ne solche Nutzung für dienstliche Zwecke im gegenseitigen Einvernehmen zwi­schen Beschäftigten und Arbeitgeber vereinbart ist? Antwort: → Ja. In der Begriffsbestimmung - § 2 Absatz 7 der ArbStättV ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für die Besucherplätze von Internetcafes?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1688

Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

mit Bildschirmgeräten vor, der kein Bildschirmarbeitsplatz ist?Antwort:"Nur für ganz bestimmte Arbeitsplätze ist der Anwendungsbereich hinsichtlich der Geltung der Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ des Anhangs der ArbStättV eingeschränkt. Dazu gehören „Bedienerplätze von Maschinen“.Dies sind Arbeitsplätze mit einer Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144

In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen insbeson ...

Stand: 03.09.2019

Dialog: 42827

Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

für die Beschäftigten entstehen.Auf die Eingabe über einen Touchscreen wird somit im Anhang 6 der ArbStättV explizit eingegangen: Der Touchscreen ist ein übliches Arbeitsmittel an Kassenarbeitsplätzen.Insofern kann die Frage, ob ein Touchscreen Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung fällt, bejaht werden. Es sollte eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte für die ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731