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Welches sind die geeigneten Stellen, an denen im Gebäude Flucht- und Rettungspläne ausgehangen werden sollen?

. vor Aufzugsanlagen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Flucht- und Rettungspläne müssen – bezogen auf den Standort des Betrachters – lagerichtig angebracht werden." ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 4747

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B. vor Aufzugsanlagen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Flucht- und Rettungspläne müssen – bezogen ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804

Müssen auch in IT-Räumen, die ausschließlich für "kurzfristige" Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt werden, Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sein?

anzuwenden.Gleichwohl sind für Arbeitsstätten die Gefährdungen zu ermitteln und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (§3 ArbStättV - Gefährdungsbeurteilung).Nach Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV müssen Fluchtwege und Notausgängea) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 20794

Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. d ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 20357

Müssen Mittel zur Ersten Hilfe nach Nr. 3.4 der ASR A 3.4 in den Flucht- und Rettungsplan mit aufgenommen werden?

Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...

Stand: 18.10.2024

Dialog: 43930

Wie stelle ich sicher, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe, wenn ich es als erwiesen ansehe, dass kein Flucht und Rettungsplan benötigt wird?

Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung d ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 23875