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Wann sind nachleuchtende Sicherheitskennzeichnungen der Fluchtwege ausreichend?

Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben (Nummer 3.4 (7) des Anhangs zur ArbStättV).Hinweise zur Absicherung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung mittels einer Sicherheitsbeleuchtung bietet die Technische Regel ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 3354

Wie ist die Erkennungsweite von Notausgangsschildern in einem Flur mit 30 meter Länge und zwei Ausgängen?

Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen in Laufric ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 19336

Muss beleuchtete Fluchtwegbeschilderung wiederkehrend geprüft werden?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV).In ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 12624

Müssen die Notausgänge ins Freie mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet werden?

Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang sind einzuhalten.Unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" Absatz 7 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben müssen.Konkretisiert ...

Stand: 16.04.2025

Dialog: 44108

Ist die Annahme korrekt, dass theoretisch jede Bürotür mit einer Kennzeichnung zu versehen ist?

Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 44074

Muss in kleinen, übersichtlichen Technikräumen ein Rettungszeichen (Fluchtwegbeschilderung) über dieser Tür angebracht sein?

in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten. Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein. Hinweis: Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern ...

Stand: 08.02.2024

Dialog: 43881