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Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Industriekletter-Fachleuten als "Ersatz" für Hubsteiger, Gerüste etc. angemessen?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräten zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 8192

Welcher Abstand zur Absturzkante muss bei Arbeitsplätzen auf einer Lagerbühne mit einer Höhe von mehr als einem Meter eingehalten werden?

Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...

Stand: 08.06.2021

Dialog: 21903

Welchen Abstand muss ein Wartungsweg von der Dachkante eines Flachdaches haben, wenn eine Brüstung (Attika) mit einer Höhe von 0,5 m und eine Tiefe von 0,6 m vorhanden ist?

ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 25344

Muss ich in einer LKW-Werkstatt eine Grubenabdeckung haben für den Fall, wenn mal kein Fahrzeug über der Grube steht?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist." Fazit: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich, unter der Berücksichtigung der o. g. Vorschriften, die geeigneten Maßnahmen zu ermitteln, festzulegen ...

Stand: 18.08.2017

Dialog: 30048