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Muss der Unternehmer seine Mitarbeiter über wichtige Gesetzesänderungen im Fahrpersonalrecht informieren?

des Fahrpersonals haftet, ist die Information und Schulung der Fahrer auch im Interesse des Unternehmens.Nach dem Fahrpersonalgesetz handeln Unternehmer und Fahrer bei Zuwiderhandlungen gegen die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen den Fahrer mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 8 Fahrpersonalgesetz in Verbindung ...

Stand: 04.09.2015

Dialog: 5895

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung von Fahrerschulungen?

Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und ...

Stand: 17.02.2021

Dialog: 6803

Welche Folgen kann es haben, wenn ein Fahrer vergisst, die ihm vom Unternehmer gemäß § 20 FPersV ausgehändigte Bescheinigung mitzuführen?

Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ausstel ...

Stand: 01.05.2012

Dialog: 16124

Ist es für Berufskraftfahrer möglich, bei Einhaltung der maximalen Lenkzeit 11 Stunden und mehr zu arbeiten?

ein Fahrer nach einer Arbeitszeit von 10 Std. noch Lenktätigkeiten durchführen und hierbei nicht gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr verstoßen, da kein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten vorliegt, so droht ihm kein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ordnungswidrig handelt in diesem Fall der Arbeitgeber, der für den Einsatz seines Fahrpersonals und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 29107

Ist die kommunale Müllabfuhr ein Verkehrsunternehmen, das von den Vergütungs- und Prämienbeschränkungen nach § 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 befreit ist?

Die Hausmüllabfuhr ist ein Verkehrsunternehmen im Sinne der Verordnung (EG) 561/2006 und ist nicht von Art. 10 Absatz 1 befreit.Das Akkordlohnverbot ist zusätzlich auch national in § 3 Fahrpersonalgesetz geregelt, wonach Fahrpersonal nicht nach zurückgelegten Fahrstrecken oder Mengen der beförderten Güter bezahlt werden darf. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im ...

Stand: 30.01.2019

Dialog: 42572