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Meine Urlaubsbescheinigung nach § 20 FpersV gilt bis Montag 6.00 Uhr. Mein Dienst begann um 5:40 Uhr. Wie verhält sich das bei einer Kontrolle?

Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...

Stand: 04.09.2014

Dialog: 21898

Muss der Unternehmer seine Mitarbeiter über wichtige Gesetzesänderungen im Fahrpersonalrecht informieren?

Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße des ...

Stand: 04.09.2015

Dialog: 5895

Wie muss die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage im Fahrpersonalrecht ausgestellt werden?

nicht möglich oder besonders aufwendig, darf abweichend von den Absätzen 2 und 3 bei einer Kontrolle eine Bescheinigung des Unternehmens über die im Absatz 1 genannten Zeiten vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Der Unternehmer hat dem betroffenen Fahrer die Bescheinigung mit den Gründen für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen vor Fahrtantritt auszustellen ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 6894

Gilt die EU-Verordnung Nr. 561/2006 auch für die Bereiche Müllabfuhr, Stadtreinigung und Containerdienst?

eine Ausnahmeregelung nicht in Betracht.Nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 fallen auch Fahrzeuge zur Straßenunterhaltung und -kontrolle unter die Ausnahmen nach FPersV. ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 17117

Führen eines Fahrzeuges, für das keine Nachweispflicht besteht

Abs. 4 S. 1 FPersV darf bei einer Kontrolle anstelle eines manuellen Nachtrages eine Bescheinigung des Unternehmers über die in § 20 Abs. 1 FPersV genannten Zeiten dann vorgelegt werden, wenn ein manueller Nachtrag mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte aus technischen Gründen nicht möglich oder besonders aufwendig ist.Falls der Nachweis ...

Stand: 21.04.2021

Dialog: 662