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Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen Datenauszug der über mich gespeicherten Daten der Lenk- und Ruhezeiten zu geben?

Der Unternehmer ist gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen. ...

Stand: 03.12.2014

Dialog: 22597

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihre ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628

Muss der Unternehmer seine Mitarbeiter über wichtige Gesetzesänderungen im Fahrpersonalrecht informieren?

Leitsätze aufgestellt:1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam.2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig ...

Stand: 04.09.2015

Dialog: 5895

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung von Fahrerschulungen?

Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ...

Stand: 17.02.2021

Dialog: 6803

Fallen Paketdienste unter die Fahrpersonalverordnung?

: Auch wenn Paketdienste auf Grund v.g. Ausnahme keine Aufzeichnungen gemäß Fahrpersonalverordnung führen müssen, hat der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG einzuhalten und Aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG zu führen.Die v.g. Vorschriften werden z.B. unter www.bag.bund.de angeboten. ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 8008