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Ist die kommunale Müllabfuhr ein Verkehrsunternehmen, das von den Vergütungs- und Prämienbeschränkungen nach § 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 befreit ist?

Die Hausmüllabfuhr ist ein Verkehrsunternehmen im Sinne der Verordnung (EG) 561/2006 und ist nicht von Art. 10 Absatz 1 befreit.Das Akkordlohnverbot ist zusätzlich auch national in § 3 Fahrpersonalgesetz geregelt, wonach Fahrpersonal nicht nach zurückgelegten Fahrstrecken oder Mengen der beförderten Güter bezahlt werden darf. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit ...

Stand: 30.01.2019

Dialog: 42572

Was ist bei grenzüberschreitenden Fahrten von Deutschland nach Frankreich zu beachten, die unter die EU VO 561/06 fallen?

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...

Stand: 25.01.2017

Dialog: 28279

Fallen angestellte Fahrer von Taxen in den Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes?

und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt ...

Stand: 01.08.2022

Dialog: 12965

Ist ein früherer Reisebus, der für Messevorführungen umgebaut wurde, von den Regelungen zur Lenk- und Ruhezeiten nach § 18 Nr. 11 der FPersV ausgenommen?

Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...

Stand: 26.05.2019

Dialog: 7659

Fallen Paketdienste unter die Fahrpersonalverordnung?

Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 8008

Wer muss beim begleiteten Fahren ab 17 die Fahrerkarte stecken?

in Kartenschacht 2. Die verbrachte Zeit des Beifahrers ist Arbeitszeit, § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG findet keine Anwendung. Hinweis: Die Sozialvorschriften (Fahrpersonalverordnung, EG VO 561/2006, EWG VO 3821/85) finden keine Anwendung, wenn der PKW zur Personenbeförderung eingesetzt wird und das Fahrzeug nach Bauart und Ausstattung nicht geeignet ist mehr als neun Personen einschließlich des Fahrer ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 13947