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Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42217

Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber die Fahrerkarte an sich nimmt und sie bei sich in der Firma aufbewahrt?

werden. Wenn ein anderer Fahrer die Fahrerkarte verwendet, stellt dies ein Missbrauch dar.Die Fahrerkarte ist Eigentum des Fahrers. Auch wenn der Arbeitgeber die Karte bezahlt hat, geht sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers über.Nach § 2 Abs. 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer dem Unternehmen die Fahrerkarte zur Auslesung und Speicherung der Daten zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst ...

Stand: 27.07.2023

Dialog: 16721

Macht man sich als Fahrer strafbar, wenn der Arbeitgeber die Fahrerkarte nicht ausliest?

Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen z ...

Stand: 29.03.2022

Dialog: 10076

Wer hat die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen?

Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage ...

Stand: 15.09.2019

Dialog: 4729

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524