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Darf ein Mitarbeiter nach einer 12-Tage-Schicht zu je 8 Stunden nach der letzten Nachtschicht morgens um 6.00 Uhr noch 2 Stunden mit dem Auto nach Hause fahren?

und Arbeitsstelle in Kauf nimmt.  Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, bei der Arbeitszeitplanung die zwischen Wohnung und Betrieb benötigten Wegezeiten der Beschäftigten zu berücksichtigen.Unabhängig von den Wegezeiten verpflichtet aber das Arbeitszeitgesetz den Arbeitgeber, bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 ...

Stand: 25.02.2025

Dialog: 12406

Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit?

im Einzelfall einzufordern.Das BetrVG spricht in diesem Zusammenhang von Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinne. Diese ist nicht mit der arbeitszeitrechtlichen Definition identisch, wie Fragen zur Reisezeit, zum Umkleiden, oder auch der Bereitschaftszeit in Krankenhäusern deutlich belegen. Folglich ist auch die Aussage von § 44 Abs. 1 BetrVG, dass die Teilnahmezeit und zusätzliche Wegezeiten »wie Arbeitszeit ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 1867

Ist die Wegezeit bei Tätigkeiten in zwei Objekten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten?

Wegezeiten zwischen Wohnung und Betriebsort werden nur dann als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gewertet, wenn die Fahrtzeit mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten gehört. Dieses trifft z. B. bei Außendienstmitarbeitern mit wechselnden Einsatzorten zu. Auf die entsprechenden Erläuterungen zu § 3 des ArbZG im Erlass des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales ...

Stand: 20.11.2023

Dialog: 16216

Gehören Umkleidezeiten von Mitarbeitern, die spezielle Schutzkleidung tragen müssen, zur Arbeitszeit?

Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 23935

Sind Reisezeiten in der Stadt des Dienstortes arbeitszeitrechtlich anders zu bewerten als Reisezeiten außerhalb des Dienstortes?

Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 17982