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Existieren für Mitarbeiter der Instandhaltung besondere Außnahmetatbestände/Ausnahmeregelungen zur Sonntagsarbeit?

- und Feiertage ist unter den Voraussetzungen des § 12 ArbZG (Tarifvertragliche Regelung, Betriebsvereinbarung) möglich. ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 4034

Was ist, wenn die Ersatzruhetage für Wochenendarbeit auf Feiertage fallen?

eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen (vgl. § 12 Abs. 3 ArbZG). Bitte informieren Sie sich, ob für Ihr Unternehmen ein entsprechender Tarifvertrag bzw. eine Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung besteht.Auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts weisen wir hin: Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 und Urteil vom.13.07.2006 - 6 AZR 55/06. ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 18073

Darf der Arbeitgeber von sich aus das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen anordnen?

grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG). Von diesem grundsätzlichen Verbot lässt das ArbZG aber gesetzliche Ausnahmen zu, die unter § 10 ArbZG aufgeführt sind. U. a. dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, …. in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren (Ziffer 12). Darunter fallen ...

Stand: 02.02.2024

Dialog: 6044

Welche Feiertage gelten für mich, wenn meine Firma ihren Sitz in Berlin hat, ich aber in einer NRW-Niederlassung arbeite?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher F ...

Stand: 31.05.2021

Dialog: 3867

Bis wann muss ein Ersatzruhetag wegen Sonn- und Feiertagsarbeit genommen werden? Was passiert bei Nichtinanspruchnahme?

, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."Gemäß § 12 ArbZG können davon in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages abweichende Regelungen getroffen werden, hier insbesondere Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage. Ob eine entsprechende Vereinbarung getroffen ...

Stand: 27.05.2025

Dialog: 5359

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