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Gibt es ein Verbot für die Beschäftigung von Personen, welche Hörgeräte tragen müssen, in Bereichen mit einen Lärmpegel von 80 dB bzw darüber?

Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV - gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten. Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden. In den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV - TRLV Lärm - werden für besonders gef ...

Stand: 03.07.2013

Dialog: 18898

Gibt es Vorgaben oder Empfehlungen in Bezug auf die Rastergröße bei der Erstellung eines Lärmkatasters?

Eigenschaften ist eine Schallpegeltopographie mit Linien in 1 dB Schritten noch mess- bzw. darstellbar. Ergänzende Informationen: Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-305 „Geräuschminderung im Betrieb“; Fachbroschüre „ Lärmminderungsprogramme im Arbeitsschutz“, G.Neugebauer, Verlag Technik & Information, Bochum, (DIN A5) ...

Stand: 25.04.2014

Dialog: 19393

Beurteilungspegel Lärm. Welche der beiden Vorschriften ist höher zu bewerten: eine Technische Regel oder die Arbeitsstättenverordnung?

unterschiedliche Bereiche beim Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm ab.(*) die genannten DIN und VDI-Richtlinie können kostenpflichtig beim DIN Media Verlag bzw. beim VDI erworben werden. ...

Stand: 04.07.2025

Dialog: 42343

Welche Lärmgrenzwerte gelten für Mitarbeiter in einer Diskothek?

durch sehr laute kurzzeitige Schallereignisse verursacht wird.In der LärmVibrationsArbSchV sind zur Begrenzung gehörgefährdender Wirkungen durch Lärm folgende Auslöseschwellen festgelegt :Untere Auslöseschwelle: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC.peak = 135 dB(C)Oberer Auslöseschwelle: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC.peak = 137 dB(C)Typische Lärmpegel in Diskotheken-Bereichen liegen allerdings bei ca. 100 dB ...

Stand: 25.02.2018

Dialog: 26032

Ist bei betrieblichen Lärmmessungen die Terzband-Messung nach dem Stand der Technik verpflichtend?

erfasst wird. Für die meisten betrieblichen Messungen ist hierbei für die Frequenzbewertung die A-Bewertung (A-Kurve) anzuwenden. Eine „Terzband“-abhängige Messung bzw. Bewertung ist nicht erforderlich. Zur Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak (bei Lärmimpulsen) am Arbeitsplatz muss die Frequenzbewertung „C“ und die Zeitbewertung „peak“ angewendet werden. ...

Stand: 10.11.2016

Dialog: 27838