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Gibt es eine bundesweite Übersicht über die zuständigen Behörden nach der Strahlenschutzverordnung?

Die Zuständigkeit im Bereich der Strahlenschutzverordnung ist in jedem Bundesland in eigenen Zuständigkeitsverordnungen geregelt. Gemeinsam ist den Bundesländern, dass die zuständige Behörde zum Bereich Arbeitsschutz gehört. Hier können allerdings sowohl obere, mittlere als auch untere Landesbehörden zuständig sein.Eine Übersicht über die Arbeitsschutz-Dienststellen der Bundesländer wird vom LASI ...

Stand: 17.09.2020

Dialog: 1065

Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, in seiner Genehmigung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (Beschäftigung in fremden Anlagen) als sonstige tätige Person weiterführen?

Der ehemaliger Mitarbeiter benötigt als Privatperson (freiberuflich) eine eigene Genehmigung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), da er mit seiner beratenden Tätigkeit Aufgaben selbst wahrnimmt. Somit müsste er auch gem. § 25 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG einen Strahlenschutzbeauftragen i. S. des StrlSchG bestellen oder bzw. die erforderliche Fachkunde ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18593

Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass") beträgt die Gültigkeitsdauer des Strahlenpasses sechs Jahre.Er muss bei der zuständigen Behörde registriert werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz zuständig. ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 730

Wer darf die Beschäftigten nach der Strahlenschutzverordnung unterweisen?

müssen sie mit den Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren vertraut sein. Bei Unterweisungen im Strahlenschutz bedarf es zusätzlich noch der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.Der Arbeitgeber kann Dritte mit der Durchführung der Unterweisung beauftragen, soweit diese über die entsprechenden spezifischen Kenntnisse und Fachkunde verfügen.Völlig unabhängig hiervon ist, ob die Beschäftigten alle fünf ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 42475

Gilt in kerntechnischen Anlagen auch die Baustellenverordnung?

. Eine Ausnahme, wie z. B. die bergbaurechtliche nach § 1 Abs. 2 BaustellV, existiert für das Kernkraftwerk nicht, deswegen muss die Forderung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV, auf Baustellen bei den Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren [i. S. von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo)] zu bestellen, erfüllt werden. Diese Forderung muss gem. § 4 BaustellV ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18626