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Ist die Strahlenbelastung bei nicht geschlossener Tür eines Röntgenaufnahmeraums für das Bedienpersonal von Bedeutung?

Maßgeblich ist dort die Bewertung der Streustrahlendosis. Je nach Absorptionsmöglichkeit der Wände, Decken und anderen Gegenstände des Röntgenraumes kann die Dosis gering bis hoch sein. Da der Sachverständige bei seinen Überprüfungen (z.B. im Rahmen der Inbetriebnahme des Röntgengerätes und dann alle 5 Jahre) bei geschlossener Türe die Dosen ermittelt, kann auch nur die diesbezügliche Situation ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 734

Ist für eine Vorführung oder Probestellung eines Röntgengerätes in einer Arztpraxis ein komplettes Anmeldeverfahren notwendig?

repräsentiert, in anderen Bundesländern sind zum Teil andere Behörden zuständig. ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 2034

Welche baulichen Auflagen sind zu erfüllen, um portable Röntgengeräte einsetzen zu dürfen?

über das bebasichtigte Einsatzgebiet (geografisch) und den Sachverständigenprüfbericht sind im Vorfeld hilfreich. Sofern das Einsatzgebiet über die Grenzen der Zuständigkeit Ihrer Aufsichtsbehörde oder über die Ländergrenze hinaus gehen soll, so muss die Genehmigung entsprechend mit den anderen Aufsichtsbehörden oder Bundesländern abgestimmt werden. Das Genehmigungsverfahren verlängert sich dementsprechend. ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 4797

Welche Gefährdungen können für Personen bei Tätigkeiten mit ionisierter Luft zur Entladung von Bauteiloberflächen entstehen?

. Bei kurzfristiger Einwirkung kann es zu Atembeschwerden und anderen Schäden an den Atemwegen und Lungen kommen, bei langfristiger Einwirkung kann Ozon Krebs verursachen. Dementsprechend ist Ozon in die Gruppe 3B der aktuellen MAK- und BAT-Werte-Liste 2009 der DFG eingestuft.Ob und in welchem Umfang bei der eingesetzten Anlage relevante Belastungen auftreten, kann nicht allgemein beantwortet ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 8783

Bei welchen Mitarbeitern mit Exposition gegenüber Röntgenstrahlen ist eine Untersuchung der Augenlinse zwingend erforderlich?

für die Augenlinse den Wert von 15 mSv im Kalenderjahr nicht übersteigt.In Abschnitt 2 der Strahlenschutzverordnung werden die besonderen Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen und in Abschnitt 3 derselben Verordnung ist die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen geregelt (§ 71 – 81 StrlSchV). Unter anderem ist zur Kontrolle und ärztlichen Überwachung in § 71 Abs. 1 StrlSchV ...

Stand: 22.10.2020

Dialog: 43301