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Gilt die Biostoffverordnung (und sonstige Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz) auch für Beamte?

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 1559

Fallen Schulbusfahrer oder Behördenmitarbeiter bei hohem Publikumsaufkommen (z. B. im Empfangsbereich) unter die Biostoffverordnung?

, Verkaufs- oder Büropersonal fallen normalerweise nicht in den Geltungsbereich der BioStoffV. Ihre Tätigkeit ist auf das Lenken eines Busses, das Verkaufen oder die Bearbeitung von Vorgängen ausgerichtet. Die Zuordnung ist abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit im Einzelfall. So können z. B. für einen Lehrer auch pflegerische Tätigkeiten bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung von Schülern ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 44068

Muss die Biostoffverordnung (BioStoffV) auch in Alten- und Pflegeheimen umgesetzt werden?

Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfürsorge fallen unter den Anwendungsbereich der Bisostoffverordnung -BioStoffV-. Der BioStoffV liegt ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können.Die BioStoffV hat den Zweck ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 633

Fallen die Tätigkeiten von Gärtnern, Köchen, Reinigungspersonal, Kfz-Handwerkern, Lackierern und Malern unter die Biostoffverordnung?

Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dabei ist zu beachten, dass der BioStoffV ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde liegt. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4341

Müssen die Vorschriften der BioStoffV auch bei Tätigkeiten in der Justiz beachtet werden?

Ja, die Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind auch bei Tätigkeiten in der Justiz einzuhalten.Nach § 2 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42224