Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 41 bis 45 von 45 Treffern

Fragen zu Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

auf Ihren Lieferanten zuzugehen, damit dieser Ihnen die nach § 6, Abs. 1, 2. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Die Pflicht Ihres Lieferanten fußt hierbei auf § 4, Abs. 9 der GefStoffV. ...

Stand: 25.08.2019

Dialog: 42822

Muss in Sicherheitsdatenblättern von Spraydosen der Flammpunkt angegeben werden?

Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...

Stand: 15.08.2019

Dialog: 42809

Wie genau müssen die Angaben in einem Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe sein - speziell wenn es um die PSA geht?

In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 42500

Inwiefern ist der asiatische Hersteller in der Pflicht uns aktuelle MSDS zur Verfuegung zu stellen?

/die Importeure derselben Lieferkette davon in Kenntnis. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten diese Importeure als nachgeschaltete Anwender."Kurz:Der Alleinvertreter ist verpflichtet, die importierten Stoffe zu registrieren (Art. 8 Abs. 1 REACH-VO), aber auch alle anderen Pflichten von Importeuren, die sich aus der REACH-VO ergeben zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42474

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

der Gefährdungsbeurteilung langfristig7 aufzubewahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B nach CLP-VO müssen Aufzeichnungen über Dauer und Höhe der Exposition, der die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausgesetzt waren, 40 Jahre aufbewahrt werden (§ 14 Absatz 3 Nr. 4 GefStoffV). " ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894

Ergebnisseiten:
«123