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Wie ist die 1/15-Regelung bei Verpackungen bis 3 L zu interpretieren?

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...

Stand: 13.06.2017

Dialog: 29509

Muss der Kleber in Fahrradflicksets mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein?

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" heißt es im Abschnitt 6.16 "Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind": (6) Unabhängig von ihrem Fassungsvermögen müssen die Behälter von Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 17844

Wie ist mit alten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach der Änderung zum 1.06.2015 zu verfahren?

Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...

Stand: 03.06.2015

Dialog: 23981

Welche Gefahrstoffsymbolik soll ich auf der Betriebsanweisung verwenden?

Da die Betriebsanweisung gem. Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Ziff 3.1 Abs. 1 in verständlichen Form und Sprache abzufassen ist, bleibt hier als die zentrale Frage, welche Labelung auf der Verpackung des Gefahrstoffes verwendet wird. Sollte dort die neue Labelung gem. Global Harmonised System (GHS) gem. CLP VO EG 1272/2008 verwendet werden, so ist zwecks Vereinheitlichung ...

Stand: 20.04.2015

Dialog: 23653

Müssen GHS-Gefahrstoffetiketten für selbst hergestellte und für den Eigengebrauch zu verwendende Lösungen mit dem entsprechenden Signalwort versehen werden?

nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6) Die vereinfachte Kennzeichnung bei Tätigkeiten beinhaltet mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e) unter Berücksichtigung ...

Stand: 07.11.2018

Dialog: 42488

Müssen gefahrstoffführende Rohrleitungen zusätzlich zur Stoffbezeichnung mit Fließrichtung mit GHS Symbolen gekennzeichnet werden oder reicht die Stoffbezeichnung mit der Fließrichtung aus?

unberührt."Unter der Nummer 4.5 Absatz 5 und 6 ist folgendes nachzulesen:"(5) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6 ...

Stand: 29.01.2020

Dialog: 43029

Wie sind Lagerbehälter, Arbeitsbehälter und sonstige Apparate in der chemischen Industrie hinsichtlich der Gefahrstoffe zu kennzeichnen?

Nach § 8 Abs.2 Nummer 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Dies wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" unter Nummer 4 konkretisiert, und zwar (u ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 24715

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

Informationen.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. Vereinfachungen, d.h. Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäftigten über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefahren und die Beachtung ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278