Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Müssen Schweißrauche sowie Metall- und Hartholzstäube im Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden?

des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, 3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, 4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten ...

Stand: 18.09.2017

Dialog: 21472

Müssen bei der Aufnahme von Gefahrstoffen ins betriebsinterne Gefahrstoffverzeichnis auch Stoffe aufgenommen werden, die möglicherweise bei der Arbeit im Abwasserkanal vorkommen?

oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,3.  Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4.  Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden." Sowie aus der TRGS 510 Nr. 4.1 (7): "(7) Werden Gefahrstoffe gelagert, muss ...

Stand: 13.07.2021

Dialog: 43559

Muss ein Stoff, welcher nicht als gefährlich eingestuft ist, trotzdem in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, wenn in Abschnitt "16: Sonstige Angaben" H-Sätze stehen?

Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. […]Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43601

Wo finde ich eine verbindliche Aussage über die notwendigen Inhalte eines gesetzlich geforderten Gefahrstoffverzeichnisses?

: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 ...

Stand: 14.11.2017

Dialog: 22273

Können bei einer Vielzahl an Gefahrstoffen die Gefährdungsbeurteilungen nach Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden?

[unter Berücksichtigung der Einschränkungen der TRGS 526 „Laboratorien“]) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ist, dass bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten. ...

Stand: 28.12.2022

Dialog: 43736