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Muss ein Stoff, welcher nicht als gefährlich eingestuft ist, trotzdem in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, wenn in Abschnitt "16: Sonstige Angaben" H-Sätze stehen?

Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. […]Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 1 ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43601

Wie lange muss ein Gefahrstoffverzeichnis archiviert werden?

müssen Sicherheitsdatenblätter für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Da Gefahrstoffverzeichnissen ein vergleichbarer Stellenwert wie Sicherheitsdatenblättern zukommt, sollten Arbeitgeber das Gefahrstoffkataster (und alle weiteren "Gefahrstoff-Dokumente") ebenfalls für zehn Jahre aufbewahren. ...

Stand: 20.03.2025

Dialog: 6648

Ist es notwendig, die Beschäftigten, die beim Umgang mit Asbest emissionsarme Verfahren ausführen, in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) zu führen?

mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B 40 Jahre oderbei Tätigkeiten mit reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B fünf Jahre.Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen, der die sie betreffenden Angaben enthält. Der Arbeitgeber hat einen Nachweis ...

Stand: 05.06.2025

Dialog: 44137

Ab wann genau muss ein Expositionsverzeichnis geführt werden, wenn ein Gemisch insgesamt oder ein Inhaltsstoff als "Carc. 1A" eingestuft ist?

, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren,4.das Verzeichnis nach Nummer 3 mit allen Aktualisierungen 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird; bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen hat ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42738

Muss ein Expositionsverzeichnis für das gelegentliche Sägen von Eichenholz geführt werden?

wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren,4.das Verzeichnis nach Nummer 3 mit allen Aktualisierungen 40 Jahre ...

Stand: 02.08.2022

Dialog: 43568

Besteht neben einer eventuellen Schulungspflicht bei Diisocyanaten für den Arbeitgeber auch die Pflicht des Eintrages in die ZED/ODIN?

über die durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe gefährdeten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Das Verzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und muss 40 Jahre aufbewahrt werden (Aufbewahrungspflicht). Zudem sind den Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Betrieb ein sie betreffender Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht).Gemäß § 14 Abs. 3 und 4 ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43823

Können bei einer Vielzahl an Gefahrstoffen die Gefährdungsbeurteilungen nach Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden?

Nein, die Gefährdungsbeurteilungen können nicht ausschließlich anhand der Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden.Entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je ...

Stand: 28.12.2022

Dialog: 43736