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Muss der Arbeitgeber die von ihm zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung waschen lassen, wenn der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit mit Gefahrstoffen umgeht?

Arbeitskleidung ist eine Ergänzung oder Ersatz der Privatkleidung, die keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse erfüllt. Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstung dient dazu, den Beschäftigten vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- und Privatkleidung vor einer Kontamination zu schützen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 12574

Ist es also zulässig, wenn ein Labormitarbeiter seine private Jacke im Labor frei hängend aufbewahrt, obwohl er dafür vom Arbeitgeber extra einen Doppelspind zur Verfügung gestellt bekommt?

Nein, dies ist nicht zulässig. Hier greift der § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit ...

Stand: 06.02.2018

Dialog: 42191

Wie können die Vorschriften des § 3 der ChemVerbotsV bei Inverkehrbringen von hochentzündlichen Deo-Produkten eingehalten werden?

dass diese Vorschriften nicht zum Tragen kommen. ...

Stand: 02.03.2018

Dialog: 15702

Dokumentation von Schadstoffkontaminationen bei Feuerwehrleuten.

) valide Abschätzungen im Vergleich mit bekannten Expositionen ähnlicher Anlagen oder Tätigkeiten aus dem eigenen Betrieb oder aus Expositionsbeschreibungen, z.B. Veröffentlichungen des LASI, der BAuA oder der UV-Träger,c) Übersichtsmessungen (orientierende Messungen), Einsatz geeigneter Rechenmodelle,d) Expositionsabschätzungen durch Experten (z.B. in Relation zu Grenzwerten).Die Expositionshöhe ...

Stand: 19.12.2022

Dialog: 24843

Ergibt sich eine Entbindung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Nachsorge beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen?

von Nickelmatte ausgesetzt sind zu den krebserregenden Tätigkeiten. Auch Tätigkeiten als Feuerwehreinsatzkraft sind als krebserregend eingestuft. Einsatzkräfte haben Kontakt zu kanzerogenen Stoffen. Daher kann grundsätzlich ein individuell erhöhtes Krebsrisiko durch die Brandbekämpfung nicht ausgeschlossen werden. Korrekt angelegte persönliche Schutzausrüstungen, bedarfsgerechtes Tragen von Atemschutz ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 44093