Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

). Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV  vom  25. Februar 2011 www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/index.html gilt eine wesentlich geänderte Fassung. Eine "sonstige verantwortliche Person" wird dort nicht mehr genannt, mit der Folge, dass die alten Beauftragungen keine Rechtsgrundlage mehr haben. Die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Gefahrgutrecht definiert sich jetzt alleine ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladene und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18912

Welche Rechtssicherheit gibt es für Verlader von LKWs bei der Übergabe des beladenen Fahrzeugs an den Fahrer?

Der Umfang der Verantwortung für die Ladungssicherung hängt von der Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Übernahmebestätigung mit der Aussage, dass die Ladung ordnungsgemäß verladen wurde (mit Unterschrift des Fahrzeugführers) ist nicht geeignet, den Verlader von seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung freizustellen. Der Verlader muss das Verladen des Ladegutes zumindest ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 2582

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt –GGVSEB-) verbindlich und regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.Eine direkte Freistellung von den genannten Vorschriften gibt es nicht.Alle, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind und Verantwortung ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

bestehen besondere Grundsätze; siehe DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige". Aufgrund der Verantwortung für die Betriebssicherheit (§ 4 Abs. 1 BetrSichV) der Fahrzeuge und der allgemeinen Grundsätze nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4) empfiehlt es sich entsprechende Prüfungen zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung durchzuführen. Regeln der Sachversicherer sind davon ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539