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Unter welchen gefahrgutrechtlichen Bedingungen ist die Beförderung von Lösemittelabfällen in teilweise offenen Kleingebinden in "loser Schüttung" möglich.

Flüssigkeit.Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entwedera) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben „BK“ beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 11470

Gibt es für diagnostische Proben, die mit dem Fahrradkurier oder zu Fuß transportiert werden, verbindliche Regelungen über die Verpackung?

und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Fazit: Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Hierbei sind auch die Gefahren durch Stürze für der Kuriere zu betrachten. In die Gefährdungsbeurteilung sollten ...

Stand: 26.01.2015

Dialog: 22943

Wer trägt jetzt in Person die Verantwortung beim Gefahrguttransport?

.Nach dem Gefahrgutrecht nicht. Deswegen können hierzu keine Angaben gemacht werden, da es sich um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, zu der KomNet keine weitergehende Beratung leisten kann und darf. ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 15990

Gibt es für den Transport von akkubetriebenen Lüftern (UN3481) in Dienstfahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung?

5.4.1.1.1 Buschstabe h) gilt folgendes:"Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen) folgende Angaben enthalten:...den Namen und die Anschrift des Empfängers (der Empfänger). Wenn gefährliche Güter für die Lieferung an mehrere Empfänger befördert werden, die am Anfang der Beförderung nicht festgestellt werden können, darf mit Zustimmung ...

Stand: 30.01.2019

Dialog: 42571

Verschiedene Fragen zum Transport von medizinischen Instrumenten, Transportbehältern, Krankenhauswäsche und Infektionsgefahren.

Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 19686

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