Komnet-Wissensdatenbank

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Muss beim Austausch eines Roboters in einer Anlage eine neue Konformitätserklärung erfolgen?

a) Konformitätserklärung Eine Konformitätserklärung wird nur benötigt, um eine Maschine oder Sicherheitsbauteil erstmalig in der EU im Verkehr zu bringen. (§ 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC. Im weiteren als MRL bezeichnet) Die MRL betrachtet eine wesentlich veränderte Maschine als neue Maschine. Derjenige der eine Maschine wesentlich verändert und in Verkehr bringt ist automatisc ...

Stand: 17.10.2017

Dialog: 30525

Was ist zu beachten, wenn auf unserem Firmengelände ein altes Förderband installiert und betrieben wird?

Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 ...

Stand: 28.06.2013

Dialog: 18859

Können wir in eigener Regie die bisherigen Buchsen an den Labornetzteilen durch Sicherheitsbuchsen ersetzen?

werden. Die Pflichten nach der LVD verbleiben somit weiterhin beim Hersteller. ...

Stand: 12.09.2017

Dialog: 30013

Welche Erklärung muss die ausführende Firma bei der Modernisierung eines Schaltschrankes abgeben? Sie kann ja nur bescheinigen, was sie dort eingebaut hat, die vorhandene alte Elektrik bleibt weiterhin bestehen.

Ein Schaltschrank wird in der Regel ein Teil eines technischen Arbeitsmittels (zum Beispiel Maschine, Anlage, ...) oder seltener auch Teil eines Gebrauchsgegenstandes sein.Somit muss ein solcher neuer Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, beim Inverkehrbringen die Voraussetzungen der 1. ProdSV ...

Stand: 02.01.2024

Dialog: 30882

Müssen Rolltore nachgerüstet werden, wenn sie nicht reversieren?

von Installationen in Arbeitsstätten liegt die Verantwortung aufgrund des Arbeitsschutzrechts beim Arbeitgeber. Damit ist im konkreten Fall auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" anzuwenden (oder ein gleichwertiges Sicherheitsniveau mit alternativen Maßnahmen sicherzustellen).Rolltore werden unter Buchstabe e) auf Seite 6 der o. g. ASR A1.7 beschrieben. Ist das Rolltor ...

Stand: 02.08.2021

Dialog: 19186