Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Muss bei einer unvollständigen Maschine eine Montageanleitung der Komponenten dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die komplette Montage durch den Hersteller der unvollständigen Maschine erfolgt?

Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...

Stand: 17.06.2020

Dialog: 43130

In welcher Form muss die technische Dokumentation beim Kunden abgegeben werden? Kann dies in der heutigen Zeit auch digital sein?

Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...

Stand: 31.01.2022

Dialog: 10264

Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697

Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858

Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

die Übereinstimmung der unvollständigen Maschine mit den angewandten     Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu gewährleisten -   Prüfungen und Versuche zur Ermittlung des sicheren Zusammenbaus und der sicheren Benutzung nach Anhang VII B     durchführen -   Sicherstellen, dass die in Anhang VII Abschnitt B genannten technischen Unterlagen für die zuständige Behörde verfügbar     sind -   Montagevorgaben ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937