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Müssen wir für die Erstellung der Konformitätserklärung für die Maschine prüfen, ob der Kunde die Installation gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt hat?

Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...

Stand: 05.12.2023

Dialog: 43836

Dürfen Maschinen mit CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung sicherheitstechnisch verändert/verbessert werden?

vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...

Stand: 06.06.2021

Dialog: 43542

Ist die Ausstellung einer EU Konformitätserklärung zulässig, wenn keine Seriennummern angegeben werden und dadurch eine Unterscheidung zwischen EX-Ausführung und Nicht-EX-Ausführung nicht möglich ist?

Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt ...

Stand: 20.10.2020

Dialog: 43266

Ist für elektrisch gesteuerte, versenkbare Poller eine Prüfung nach Maschinenrichtlinie nötig? Ist für diese Poller eine CE-Konformitätserklärung notwendig?

Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...

Stand: 26.05.2021

Dialog: 11121

Ist es zulässig, einzelne Teilkomponenten wegen fehlender Sicherheitskennwerte für Schnittstellen zur Not-Aus-Einrichtung aus der CE-Erklärung auszuschließen?

13849-1 für die jeweiligen Steuereinrichtungen notwendig ist. Für zugekaufte Teilmaschinen hat der jeweilige Hersteller bereits im Rahmen des von ihm durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens sichergestellt, dass die jeweilige Maschine für ihre bestimmungsgemäßen Verwendung bzw. für den in der Montageanleitung beschriebenen Umfang den Anforderungen der RL 2006/42/EG entspricht. Sofern ...

Stand: 09.04.2014

Dialog: 20858