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Darf ein Prüfer von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen Konformitätserklärungen nach RL 20014/34/EU akzeptieren, obwohl diese noch nicht in nationales Recht überführt wurde?

Notifizierte Stellen dürfen Zertifikate nach der Richtlinie 2014/34/EU nur mit einem Gültigkeitsdatum ab dem 20. April 2016 ausstellen. Weiterhin gilbt es folgende allgemeine Informationen zum Thema:BAM-Fachinformation vom 20. August 2014Neue Europäische Richtlinie für den ExplosionsschutzFür Geräte und Schutzsysteme, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt ...

Stand: 24.09.2014

Dialog: 21999

Müssen für den EX-Bereich zugelassene Staubsauger, die eine Konformitätserklärung nach ATEX haben, vor Erst-Inbetriebnahme geprüft werden?

Bei einem "zugelassenen" Staubsauger handelt es sich um ein Gerät, welches geeignet ist für den Einsatz in explosionsgefährlicher Atmosphäre im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV. Die bis zum Jahr 1995 noch existierende Bauartzulassung gibt es seither nicht mehr. Bei Geräten mit Eignung für den bestimmungsgemäßen Betrieb in explosionsfähiger Atmosphäre handelt es sich immer um ...

Stand: 03.08.2016

Dialog: 27186

Welche Qualifikationen benötigen Prüfer von Elektrogeräten im Ex-Bereich? Nach welcher Norm werden diese Geräte geprüft?

Gemäß § 15 Abs.15 der alten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - alte Fassung) müssen bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.In der neuen Betriebssicherheitsverordnung (Fassung vom 03.05.2015, ab 01.06.2015 in Kraft) ist die Verpflichtung zur wiederkehrenden Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in § 16 Abs. 1 ...

Stand: 06.11.2019

Dialog: 24125

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

Die Erklärung für die Prüffristen aus Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der dazu gehörende Prüfumfang erklären sich wie folgt: Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 lautet: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077