Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Ab wann wird aus einem ortsbeweglichem Behälter ein ortsfester Behälter?

sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche BehälterTRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (diese gilt für Gase und bestimmte Flüssigkeiten)TRBS 3145 / TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, EntleerenDie o.g. EU-Richtlinien finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/homepage.html ...

Stand: 15.02.2019

Dialog: 42589

Dürfen in einem Baumarkt den Kunden Gasflaschen (Propan, Butan) frei zugänglich zur Selbstbedienung vorgehalten werden?

. Dieser kann im Einzelfall in seiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass so eine ausreichende Überwachung gegeben ist. Das lässt das technische Regelwerk grundsätzlich zu. Die Feststellung ist richtig, dass die TRG 280 seit dem 1.1.2013 außer Kraft ist und nur noch im Einzelfall als Erkenntnisquelle zum Stand der Technik herangezogen werden kann. Die TRGS 510 liefert hier keine konkrete Hilfe. Damit ...

Stand: 05.01.2017

Dialog: 18041

Welche Regelungen müssen beachtet werden, wenn bei einer Feuerwehr Atemschutzflaschen befüllt werden?

werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...

Stand: 11.02.2023

Dialog: 43770

Fallen unter die "TRBS 3146 Ortsfeste Druckanlagen für Gase" auch Druckluftspeicher in Handwerksbetrieben oder Membranausdehnungsgefäße in Heizungsanlagen?

Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 21669

Fallen Sauerstoff und Pressluft unter den Punkt 4.4.2, Abs.5 der TRGS 745?

Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich.  Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 42185