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Müssen Endprodukte aus Naturstoffen, die im Verarbeitungsprozess mit Säuren oder Laugen behandelt werden, angemeldet werden?

Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4868

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Dies gilt auch für die vorgesehenen Verwendungen. Ist Ihre Verwendung in der Formulierung nicht benannt, können Sie diese entweder über den Hersteller mit registrieren lassen oder Sie müssen gemäß Art. 37 Nr. 4 der am 18.12.2006 vom Europäischen Rat endgültig beschlossenen REACH-Verordnung einen gesonderten Stoffsicherheitsbericht für die durch den Hersteller/Importeur ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786