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Darf jemand, der zum Atmen auf medizinischen Sauerstoff angewiesen ist, in einer Elektrowerkstatt arbeiten?

Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarz ...

Stand: 24.01.2019

Dialog: 27373

Darf ein an Diabetes erkrankter Mitarbeiter regelmäßig auf der Leiter arbeiten? Muss ihm die G 41 angeboten werden?

klären. Er kann sinnvollerweise seinen Betriebsarzt informieren und sollte ihn bei Interaktionen zwischen seiner Erkrankung und der geschuldeten Arbeitsleistung informieren und sich dort Rat holen. Für den Arbeitgeber bestehen zunächst keine besonderen Pflichten, etwa für besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen zu sorgen. Sollte es im Betrieb zu einem Ereignis gekommen sein, wie z.B ...

Stand: 10.05.2013

Dialog: 18498

Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach einer Nadelstichverletzung mit einer potentiell infektiösen Nadel eine Blutuntersuchung nicht nur beim Verletzten, sondern auch beim Spender durchzuführen?

müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. ...

Stand: 27.04.2016

Dialog: 26486

Kann es nach einem Schwelbrand zu signifikant höheren Krebsraten bei Beschäftigten kommen?

Grundsätzlich können sich nach einem Brandschaden an den Gebäudeoberflächen Brandfolgeprodukte ablagern, die ein krebserzeugendes Potenzial haben.Ob der von Ihnen genannten Brandschaden seinerzeit nicht fachgerecht saniert wurde und ob bei den von Ihnen beobachteten Krebserkrankungen ein Kausalzusammenhang mit dem damaligen Brandschaden möglich ist oder vermutet werden kann, können wir von hier au ...

Stand: 05.02.2017

Dialog: 5105

Müssen die Kosten für die Thromboseprophylaxe vom Arbeitgeber getragen werden?

im Kontext der Arbeit eine besondere Gefährdungssituation auslösen könne, würde hingegen die Beschäftigte verpflichten, ihre Gesundheitsdaten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber kann zudem eine angemessene Therapie im Zuge seiner betriebsärztlichen Betreuung nicht gewährleisten. Betriebsärzte dürfen insbesondere keine kassenärztlichen Leistungen, wie z.B. das Verschreiben ...

Stand: 29.08.2022

Dialog: 43702