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Wie ist die Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung zu sehen bei Personen, die Atemschutz der Gruppe 2 nur ganz selten oder nur bei Unfällen kurzfristig aufsetzen?

Personenkreises sind der BGI/GUV-I 504-26 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 - Atemschutzgeräte" zu entnehmen.In der AMR 14.2 - Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen wird unter Nr. 3.2 ausgeführt:"Keiner Gerätegruppe, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfordert, zuzuordnen sind:a) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und keinem ...

Stand: 22.06.2021

Dialog: 16052

Müssen Staplerfahrer gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibrationen?

für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen überschritten werden; ..." Weitere Konkretisierungen der ArbMedVV enthält die "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" - BGI/GUV-I 504-46. Im Anhang 1 dieser Handlungsanleitung finden Sie eine Checkliste zur Prüfung ...

Stand: 21.03.2014

Dialog: 18000

Ab wieviel Stunden Bildschirmtätigkeit sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 240-370 (bisher: BGI/GUV-I 504-37) "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“. Diese befindet sich zur Zeit noch in der Überarbeitung. ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42757

Können Nachuntersuchungen auch nach der festgelegten Frist erfolgen?

G 26 „Atemschutzgeräte“ (DGUV Information 240-260; bisher: BGI/GUV-I 504-26) konkretisiert die ArbMedVV. Dort wird bestimmt, dass für Nachuntersuchungen in der Regel die folgenden Fristen gelten: Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten Personen über 50 Jahre:   Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten                                           Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf ...

Stand: 02.06.2015

Dialog: 23976

Welche Herstellerangabe in Bezug auf den Atemwiderstand ist bei Atemschutzträgern für die Eingruppierung in die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entscheidend?

und unter Zugrundelegung der überwiegend ausgeübten Tätigkeiten des Beschäftigten (Einschätzung der körperlichen Belastung) erfolgen. Weitere Hilfen zur Gruppeneinteilung bietet die Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte" (BGI/GUV-I 504-26). ...

Stand: 14.12.2013

Dialog: 20002