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Welche arbeitsmedizische Vorsorge ist bei einer vermutlichen Asbestexposition angebracht: Angebots- oder Wunschvorsorge?

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...

Stand: 11.10.2023

Dialog: 43510

Muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge für ein nicht kennzeichnungspflichtiges Gemisch angeboten werden, wenn es Hinweise auf krebserzeugende Bestandteile gibt?

Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 25953

Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen müssen für Beschäftigte im OP-Bereich einer Klinik durchgeführt werden?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 43824

Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ausüben. ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42471

Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

Umgang mit Gefahrstoffen - wann ist eine G40 Untersuchung durchzuführen?

, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.Angebotsvorsorge sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu veranlassen.Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden ...

Stand: 12.06.2021

Dialog: 13698