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Sind bei der Beschäftigung von gehörlosen Beschäftigten die Toiletten mit speziellen optischen Alarmgebern auszustatten?

Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnu ...

Stand: 16.11.2019

Dialog: 16137

Was ist beim Einsatz einer taubstummen Mitarbeiterin in der Wäscherei eines Altenheimes zu beachten?

etwa Prinzipien der Ansprache mehrerer Sinne eine Rolle, wie sie z. B. über optische Alarme umgesetzt werden. ...

Stand: 26.10.2024

Dialog: 44032

Wie kann eine gehörlose Mitarbeiterin bei einem Feueralarm benachrichtigt werden, wenn sie beispielsweise auf der Toilette ist?

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" weisen wir hin.Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Evakuierung der anwesenden Personen zu treffen. Eine gute Lösung wäre neben einer akustisch und optisch anzeigenden Brandmeldeanlage eine Ergänzung durch personengebundene ...

Stand: 12.12.2023

Dialog: 24033

Wie können wir eine Gefährdungsbeurteilung für Schwerhörige in einem Produktionsbetrieb durchführen?

)Auch bei Schlussfolgerungen zur Verhältnisprävention gelten die Grundsätze der Barrierefreiheit: "Bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzuhalten. So müssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwerhörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B ...

Stand: 11.03.2022

Dialog: 43644

Darf ein gehörloser Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände einen Gabelstapler fahren?

im Einzelfall (ggf. unter Einbeziehung des Integrationsfachdienstes) eine Lösung gefunden werden, die sowohl die Sicherheit des gehörlosen Menschen (z. B. Wahrnehmung nur von optischen - und nicht von akustischen - Warnsignalen) als auch die der anderen Beschäftigten sowie die sonstigen Belange des Betriebes angemessen berücksichtigt.  ...

Stand: 25.10.2018

Dialog: 4758