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Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen des Mutterschutzgesetz? Kann eine Schwangere freiwillig auf die Schutzrechte verzichten?

Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeits ...

Stand: 30.09.2024

Dialog: 11273

Darf während einer Schwangerschaft mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet werden - evtl .auf freiwilliger Basis oder in Bereitschaft?

Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...

Stand: 19.09.2018

Dialog: 42451

Darf ich als Schwangere auf eigenen Wunsch nachts und sonntags arbeiten?

ist die Nacht- und Sonntagsarbeit für Schwangere verboten, auch wenn sie sich freiwillig hierzu bereit erklären. ...

Stand: 27.02.2019

Dialog: 25998

Darf eine werdende Mutter eine Dienstreise antreten, die länger als acht Stunden dauert?

Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit bewil ...

Stand: 03.02.2020

Dialog: 43032

Ist eine schwangere Mitarbeiterin bei einem Ausbruch von Hand-Fuß-Mund-Krankheit in einer KITA durch den Arbeitgeber freizustellen?

ausgehende Infektionsgefährdung, weil die maximale Inkubationszeit 35 Tage beträgt. Bei Schwangeren, die freiwillig auf die Schutzfristen vor der Entbindung verzichten und weiterarbeiten, ist Vorsicht geboten! Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung sollten diese Schwangeren entweder umgesetzt werden, z. B. in die Verwaltung oder eine andere Einrichtung oder, falls dies nicht möglich ...

Stand: 09.07.2021

Dialog: 22545