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An wen kann man sich wenden, wenn in einem Betrieb Arbeitsschutzmängel vorliegen?

, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 ArbSchG). Nach § 17 Abs. 2 ArbSchG wird den Beschäftigten das Recht eingeräumt, sich an die zuständige Behörde zu wenden: „Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um ...

Stand: 14.10.2024

Dialog: 2950

Hat der Betriebsrat die Möglichkeit über die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber anzuweisen, einen defekten Bürostuhl auszutauschen?

Der Arbeitgeber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- u.a. verpflichtet, Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind ( § 4 BetrSichV) .Gemäß § 17 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- sind die Beschäftigten berechtigt ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 2378

Wie muss der Arbeitgeber Hinweise zu eventuellen Unfallgefahren behandeln, wenn diese mündlich und schriftlich mitgeteilt wurden?

Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdzernate der Bezirksregierungen und in Hamburg ist dies das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 4388

Was können wir tun, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden wegen unzumutbarer Sommertemperaturen am Arbeitsplatz nicht eingeht?

anberaumten Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel ...

Stand: 09.09.2022

Dialog: 1925

Dürfen die Beschäftigten wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für ihre Arbeitsplätze steht?

Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber die Beschäftigten zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können (siehe § 81 Abs. 3 BetrVG).Weitere Informationen bietet die Broschüre "Der Beitrag des Betriebsrats zur Arbeitssicherheit" der BG ETEM.Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 ArbSchG weisen wir hin.Somit ergibt ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 11226