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Frage zum Umgang mit CO2 Feuerlöschanlange in Aufzugstriebwerksräumen

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) zu treffen.Eine neue DGUV-Information mit entsprechenden Informationen für die Anwendung und Umsetzung im betrieblichen Brandschutz und zum Personenschutz wird zurzeit durch das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV erarbeitet."Nach derzeitigem Stand ist also dann, wenn das genannte kritische Verhältnis zwischen Grundfläche und CO2-Löschmittelmenge überschritten wird, davon ...

Stand: 25.10.2018

Dialog: 42479

Können bestimmte Bereiche in einem Betrieb nur mit CO2-Löschern ausgestattet werden?

ein Löschvermögen von 6 LE (Löschmitteleinheiten) besitzen. Kohlendioxyd-Feuerlöscher haben nach derzeitigen Stand nicht die geforderten Löschmitteleinheiten und können somit nur optional, d.h. hier zusätzlich, eingesetzt werden. ...

Stand: 09.06.2017

Dialog: 29478

Welche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien fordern die Aufstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen (Teile A, B und C)?

sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, kann die DIN 14096 Teil 1-3 "Brandschutzordnung: Allgemeines und Teil A / B / C (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen" herangezogen werden. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen.Weitere Forderungen ...

Stand: 27.03.2023

Dialog: 5192

Dürfen Brandschutztore durch Material verstellt werden?

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 11438

Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein?

wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt sein sollte, gilt das nicht für den Prüfer! Denn dieser entscheidet wiederum in eigener Verantwortung also weisungsfrei und auch nur nach Vorgabe der DIN 14406 Teil 4. Die Voraussetzung ist jedoch ein nach DIN EN 03 gefertigter Feuerlöscher, der die Farbe rot (RAL 3000) hat.Der Stand der Technik wurde einerseits gewährleistet mit der Einhaltung der Druckbehälterverordnung (1980), deren ...

Stand: 16.12.2020

Dialog: 19630