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In meinem Büro kann ich aufgrund des Lärms einer nahen Bahntrasse kein Fenster öffnen und es gibt keine Klimaanlage. Ist das zulässig?

, ist der Arbeitsschutzausschuss. Sie können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter*innen, Personalrat, Betriebsärztin/ Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Auf die Pflicht des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, weisen wir hin. Wenn innerbetrieblich ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 3641

Wie lange müssen die Mitarbeiter den Ausfall der Klimaanlage hinnehmen?

oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen (§ 16 ArbSchG).Außerdem kann der Betriebsrat, falls vorhanden, informiert werden (§§ 84 u. 89 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Wird der Ausfall der Klimaanlage weiterhin nicht behoben, haben die Beschäftigten das Recht sich an die zuständige Behörde zu wenden.Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 29413

Was kann im Sommer gegen unerträglich hohe Temperaturen am Arbeitsplatz getan werden?

, Personal-/Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, können sich die Arbeitnehmer an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.Weitergehende Informationen sowie Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten werden bei der BAuA angeboten. ...

Stand: 12.08.2024

Dialog: 4485

Muss der Arbeitgeber bei bestimmten Klimaanlagen Getränke für die Beschäftigten bereitstellen?

Für den Arbeitgeber gibt es keine Pflicht der kostenlosen Getränkebereitstellung. Dies gilt auch bei der Beschäftigung in Räumen mit einer Klimaanlage. Bei einer Klimatisierung müssen generell zuträgliche Feuchtigkeitsgehalte in der Luft gewährleistet werden. Ein Bereich zwischen etwa 50 und 70 % Luftfeuchte gilt als gut; 40 - 50 bzw. 70 - 80 (90) % erscheinen akzeptabel. Die alleinige ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 1616

Reicht es in einer unbeheizten Halle aus, die Beschäftigten mit entsprechender Kälteschutz-/ Winterschutzbekleidung und -schuhen auszustatten?

soll während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein. Das alleinige Bereitstellen von Kälteschutzkleidung reicht nicht aus. Verantwortlich für das Einhalten arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, auch für das Einhalten ausreichender Mindestraumtemperaturen, ist der Arbeitgeber.Hinweis:Auf den § 17 Arbeitsschutzgesetz "Rechte der Beschäftigten" weisen wir in diesem Zusammenhang hin. ...

Stand: 22.11.2018

Dialog: 8187