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Muss bei einem Fahrgerüst zwingend ein innerer Aufstieg vorhanden sein?

Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen. Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. [...]Bei der Gefährdungs ...

Stand: 11.01.2024

Dialog: 29329

Dürfen das Innere von Naturzugkühltürmen während des Betriebes betreten werden bzw. dürfen dort Arbeiten ausgeführt werden?

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Die Gefährdungsbeurteilung muss sowohl wegen des möglichen Vorhandenseins biologischer Arbeitsstoffe (z. B. Legionellen) auf Grundlage der Biostoffverordnung (BioStoffV) als auch für den Umgan ...

Stand: 17.01.2024

Dialog: 6015

Dürfen die inneren Seitenteile eines Gerüstes als Aufstieg zur nächsten Gerüstlage benutzt werden?

oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...

Stand: 03.07.2024

Dialog: 15078

In welchem zeitlichen Abstand sind die wiederkehrenden Prüfungen bei Gerüsten durchzuführen?

In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...

Stand: 09.09.2021

Dialog: 43560

Darf man ein Gerüst dauerhaft (z. B mehr als ein Jahr) stehen lassen?

•        Warnhinweise•        das Datum der letzten Prüfung Im Verlauf der weiteren Verwendung sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen sind in Nummer 5.3 beschrieben:“Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lasst, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 43451