Komnet-Wissensdatenbank

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Wie wird ein Bildschirm optimal platziert?

(bisher: BGI 650) "Bildschirm und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter Ziffer 7.2.1 "Bildschirm" ist nachzulesen, dass die Blicklinie auf den Bildschirm sollte danach um 35o aus der Waagerechten abgesenkt sein, um ermüdende und möglicherweise gesundheitsschädliche Körperhaltungen zu vermieden. Der Bildschirm sollte dann so nach hinten geneigt sein (max. 35°), dass die Anzeige ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 334

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Gibt es bei Bildschirmgeräten, speziell bei Notebooks, eine Mindestbildschirmgröße?

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen:"(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 19487

Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

Es gibt zwei wesentliche Vorschriften, die die Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen regeln: 1) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 2) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren eines Arbeitsplatzes wird nicht in Bildschirmarbeitsplatz und rechnerunterstützer Arbeitsplatz unterschieden. Nach den Beg ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563