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Ergebnisse 301 bis 305 von 305 Treffern

Wann muss ein Büroraum oder ein Meetingraum einen zweiten Ausgang haben (Brandschutz)?

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...

Stand: 20.06.2023

Dialog: 12450

Müssen sich die Notausgangstüren immer nach außen öffnen lassen, unabhängig davon, ob es ein Haupt- oder Nebenfluchtweg ist?

Gefährdungen nach Abschnitt 7 Absatz 6 so zu gestalten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist und ergibt sich dementsprechend aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 44140

Muss auch der Nebenfluchtweg die vorgeschriebene Breite für Hauptfluchtwege aufweisen?

an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" regelt, schreibt unter Absatz 1 vor, dass sich die lichten Mindestbreiten von Nebenfluchtwegen nach Abschnitt 5 Absätze 6 bis 11 richten sollen.Somit sollen auch die Nebenfluchtwege eine lichte Mindestbreite von 90cm aufweisen. Abweichungen von der lichten Mindestbreite sind nur dann möglich, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43364

Betrifft die Regelung der Aufschlagrichtung in Fluchtrichtung nur Fluchttüren?

für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten in Arbeitsstätten) festgelegt wurde."Der Arbeitgeber hat die Situation der Fluchtwege im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin/den Betriebsarzt oder den Brandschutz-/Evakuierungsbeauftragten unterstützen ...

Stand: 31.08.2022

Dialog: 6246

Welche Bestandsschutzregelungen gelten für Arbeitsstätten, die nicht der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen?

hindeuten, dass in dem betroffenen Bereich eine wesentliche Änderung vorgenommen werden soll. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist darüber hinaus zu ermitteln, ob sich durch die wesentliche Umgestaltung oder den wesentlichen Umbau der Arbeitsstätte, ihre Betriebseinrichtungen, der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsabläufe neue Gefährdungen ergeben haben.Hinweis ...

Stand: 28.10.2022

Dialog: 30335

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