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Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei hohen Sommertemperaturen für Getränke zu sorgen?

Nach Abschnitt 4.4 Absatz 5 der ASR A3.5 gilt: bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Getränken. Dies ist auch erfüllt - unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten ...

Stand: 30.07.2024

Dialog: 42760

Darf eine Lagerhalle als Ausbildungswerkstatt genutzt werden?

während der Nutzungsdauer mindestens +24 °C betragen.Die Lufttemperatur in allen v. g. Räumen soll +26 °C nicht überschreiten. Bei Außenlufttemperaturen über +26 °C gelten die nach Temperaturbereichen gestaffelten Anforderungen gemäß Punkt 4.4 der ASR A 3.5. ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 13476

Kann ein Dachboden, der über eine Bodenluke mit einer ausklappbaren Scherentreppe erreichbar ist, als Aktenarchiv genutzt werden?

" (Anmerkung zur ASR A1.8: In Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge gilt ASR A2.3 www.baua.de/asr ). Die Anforderungen an die Treppen finden sich unter der Ziffer 4.5 der ASR A1.8. Hiernach darf in Arbeitsstätten die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm und der Steigungswinkel (Alpha) zwischen 24o bis 36o variieren Umfangreiche Informationen ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 4766

Ist die Verkehrssicherheit einer offenen Treppe gegeben, wenn der Treppenaustritt am Podest keine Unterschneidung aufweist?

. In Absatz 4 ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für Treppen (siehe Abb. 4) ergibt sich als Beziehung zwischen Schrittlänge (SL), Auftritt (a) und Steigung (s) die Schrittmaßregel 2 x s + a = SL. Für eine gute Begehbarkeit einer Treppe soll die Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm betragen. In Arbeitsstätten darf die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm ...

Stand: 08.11.2024

Dialog: 12658

Gibt es Festlegungen für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen in Fluchtwegen?

) die Schrittmaßregel SL = 2 x s + a. Für eine gute Begehbarkeit einer Treppe soll die Schrittlänge zwischen 59 cm und 65 cm betragen.In Arbeitsstätten darf die Steigung (s) zwischen 14 cm und 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 cm und 32 cm und der Steigungswinkel (α) zwischen 24° und 36° variieren (siehe Tabelle 4). Die Maße sind Grenzmaße, die auch bei zulässigen Fertigungs- und Einbautoleranzen eingehalten ...

Stand: 11.07.2024

Dialog: 10493