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Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Wer hat die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen?

müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ggf. mit Unterstützung des Betriebsrates oder der Gewerkschaft, klären. ...

Stand: 15.09.2019

Dialog: 4729

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

oder einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zu entnehmen. 1) Beginn und Ende derselben unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich § 87 BetrVG (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628

Wie lange darf ich als LKW-Fahrer pro Tag maximal arbeiten, wenn noch weitere Arbeiten anfallen können?

. über den Betriebsrat, vor Ort beraten lassen.Hinweis:Kraftfahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit (Lenkzeit plus "sonstige" Arbeitszeit) von 10 Stunden nicht überschreiten. Kraftfahrer, die 8 Stunden Lenkzeit haben und noch 2 Stunden andere Arbeiten ausgeführt haben, dürfen die Lenkzeit nicht mehr auf 9 oder 10 Stunden ausdehnen. ...

Stand: 05.08.2024

Dialog: 3982

Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

nicht belangt werden.Über die Internetseite www.mags.nrw/arbeitsschutz haben Sie die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Dort können Sie sich beispielsweise über das Arbeitsschutz-Telefon (0211 855 3311) über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren oder über ein Online-Formular eine "Arbeitsschutzbeschwerde" aufgeben.Je ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42217

Ist eine tägliche Arbeitszeit von 6:00 bis ca. 18:00 Uhr für Fahrer eines Tankzuges zulässig?

Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Pausenzeiten während einer Tagesschicht anfallen.Wir empfehlen, dass Sie zur Erörterung des Einzelfalls eine entsprechende Fragestellung direkt an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) richten. Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 6969