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Kann der Fremdfirmenkoordinator auch noch mit anderen Tätigkeiten betraut sein (z.B. normale Montagearbeiten) und die Funktion des Koordinators nur "nebenbei" ausführen?

gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen haben, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.Weitere Informationen können dem Punkt 2.5.1 der DGUV Regel 100-001 entnommen werden.Insbesondere die Nummern 5, 6 und 7 der DGUV Information 211-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren ...

Stand: 24.03.2021

Dialog: 43191

Muss ein Fremdfirmenkoordinator schriftlich bestellt werden?

gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen haben, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.Die DGUV Information 211-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren" befasst sich unter Punkt 6 mit der Bestellung eines Koordinators. In Bezug auf die schriftliche Bestellung führt ...

Stand: 02.07.2024

Dialog: 17092

Ist ein Biomonitoring für die Mitarbeiter einer Fremdfirma durchzuführen, wenn es für die eigenen Mitarbeiter erforderlich ist?

werden diese Forderungen in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 2.4.1.Unter Betrachtung der Anforderungen des § 5 ist unseres Erachtens auch ein Biomonitoring für die Beschäftigten der Fremdfirma erforderlich. ...

Stand: 15.12.2017

Dialog: 30845

Dürfen Fremdfirmen am Wochenende Montagearbeiten ohne Aufsicht durchführen?

Prinzipiell ja, im Arbeitsschutzgesetz § 8 ist die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber beschrieben. Wenn diese Punkte erfüllt sind und es gewährleistet ist, dass es sich nicht um Einzelarbeitsplätze handelt, können die Arbeiten auch ohne Anwesenheit des Koordinators des Vertragsgebers ausgeführt werden.Auch kann die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 5 Abs. 3 zur Klärung ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 7623

Muss bei Sanierungsarbeiten im Betrieb (bauliche Arbeiten, technische Erneuerung) die BauStellV zwingend angewandt werden? Muss die Maßnahme komplett von einem SiGeKo begleitet werden?

Den Umfang der Arbeiten können wir aufgrund der gegebenen Informationen nicht einschätzen.Der Anwendungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV) ist in den §§ 1 und 2 der BaustellV genannt. Daraus ergibt sich zwangsläufig auch, wann der Einsatz eines Sicherheitskoordinators (SiGeKo) nach der BaustellV erforderlich ist.Sofern die BaustellV nicht greift, ist grundsätzlich das Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 08.05.2025

Dialog: 21812