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Können die beiden Feiertage Christi Himmelfahrt und Fronleichnam vom Arbeitgeber plötzlich zum Arbeitstag bestimmt werden?

Betriebsverhältnisse, können wir von hier aus nicht beurteilen, ob es sich um gesetzlich zulässige Feiertagsarbeit handelt.Im ArbZG sind Ausgleichsregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 11 ArbZG) getroffen:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag oder an einem Feiertag, welcher auf einen Werktag fällt, beschäftigt, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden ...

Stand: 22.05.2025

Dialog: 4291

Welche Arbeitszeiten sind im Einzelhandel zu erfassen?

wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin.Auf die "Checkliste Arbeitszeit - Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit sicher beurteilen und gestalten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin. ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 6167

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass wir zur Pause den Bäckereiladen verlassen bzw. uns für die Pause umziehen?

Pausenräumevorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sinda) für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23947

Ist es erlaubt bei einer planbaren Dienstreise ins Ausland sonntags anzureisen?

der Arbeitnehmer hierbei keinerlei Arbeiten ausführen, die in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen.Die Beantragung der Sonntagsarbeit bei der Bezirksregierung ist in diesen Fällen entbehrlich.Frage B (und C):Anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer als Fahrer eines PKWs selbst aktiv ist.Das Führen von Kraftfahrzeugen im heutigen Straßenverkehr ist eindeutig ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 18612

Welche Arbeitszeitregelungen gelten bei Dienstreisen?

. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit. Anders wäre der Sachverhalt bei An- und Abreise als Mitfahrer oder in öffentlichen Beförderungsmitteln zu beurteilen, wenn hierbei keine sonstige Arbeit (z. B. Aktenbearbeitung) verrichtet wird. In diesem Fall wären - unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten ...

Stand: 21.02.2024

Dialog: 6635