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Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

des Arbeitgebers, dem die Geschäftsführung übertragen ist.2.   der Name dessen, der die Arbeiten in Druckluft leitet, und seines Vertreters (§ 18 Abs. 1 Nr. 1).3.   der Name und die Anschrift des nach § 12 Abs. 1 beauftragten Arztes.4.   die Zahl der Arbeitnehmer, die voraussichtlich mit Arbeiten in Druckluft beschäftigt werden.5.   die voraussichtliche Dauer der Arbeiten in Druckluft.6.   der voraussichtlich ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888

Welche Drücke sind bei Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung erlaubt?

als 3,6 bar dürfen Beschäftigte nicht arbeiten. Bei Überschreitung von Bestimmungen in der DruckLV kann ein Ausnahmeantrag an die zuständige Behörde gestellt werden. (u. a. §§ 6 und 9 DruckLV)Wichtig:Arbeiten in Druckluft sind vom Arbeitgeber spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 3 DruckLV) ...

Stand: 07.02.2024

Dialog: 43884

Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Rettungseinrichtungen zum Bergen Verletzter oder Kranker aus der Arbeitskammer vorhanden sein.Eingesetzte Geräte und installierte Anlagen müssen geprüft und instandgehalten werden. (siehe dazu u.a. § 7 DruckLV bzw. TRBS 1201). Insbesondere ist auf eine ausreichende Belüftung Anhang 1 DruckLV, 1.6, 1.12: (0,5 m³ Frischluft/Beschäftigen möglichst an der Arbeitsstelle) und geeignete Mittel zur Brandbekämpfung zu achten ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Zum Thema „Tätigkeiten in geschlossenen Räumen mit Überdruck“ wird hier für eine Antwort die Druckluftverordnung (DruckLV) herangezogen. In der DruckLV ist Druckluft als Überdruck von mehr als 0,1 bar (bis max. 3,6 bar) definiert.Nach DruckLV § 4 gilt:"Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen (Arbeitsmittel) müssen den Nummern 1 und 2 ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049

Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887