Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie können für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Vibrationsbelastung ohne großen messtechnischen Aufwand Expositionen beurteilt werden, die vom Arbeitsmittel über den Fußboden in den Körper gelangen?

Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzerordnung ...

Stand: 13.06.2019

Dialog: 42751

Ist eine Beurteilung der Hand-Arm-Vibration bei repräsentativen Arbeitstagen durch Mittelwertbildung über 40 Stunden möglich?

sind die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen festgelegt. Hiernach gilt:"(1) Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt1.der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s (hoch) 2 und2.der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s (hoch) 2.Die Exposition der Beschäftigten gegenüber Hand-Arm-Vibrationen wird nach Nummer 1 des Anhangs ermittelt und bewertet."Im Anhang Vibrationen der LärmVibrationsArbSchV findet sich zur Ermittlung und Bewertung ...

Stand: 18.10.2022

Dialog: 43635

Welche Gebäudeschwingungen sind in Büros, Maschinenwarten und Pausenräumen zulässig?

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen - LärmVibrationsArbSchV - legt Grenzwerte für den Bereich der Exposition von Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen am Arbeitsplatz fest.Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 0,1 Hz und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper gesundheitliche Folgen haben ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 22594

Wie ist in einer Gefährdungbeurteilung die Schwingungsbelastung zu ermitteln?

Die Ermittlung der Exposition von Hand-Arm-Vibrationen (und Ganzkörper-Vibrationen) erfolgt gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV (1.1 und 2.1 des Anhangs der LärmVibrationsArbSchV) für einen normierten Tagesexpositionswert A (8), der auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden festgelegt ist.Die technische Regel zur Lärm- und Vibrations ...

Stand: 25.04.2014

Dialog: 11793