Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Gibt es gesetzliche Regelungen für das Halten von Privattieren am Arbeitsplatz?

Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...

Stand: 26.06.2023

Dialog: 4703

Muss man in Kitas den Tuberkuloseerreger als potentielle Gefahr in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen?

zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen".Allgemein muss das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz (Art, Ausmaß und Dauer bei einzelnen Tätigkeiten) beurteilt werden. Dazu muss die fachkundige Person, welche die Gefährdungsbeurteilung durchführt, Informationen beschaffen (s. dazu TRBA 400). Allgemein kann man sagen, dass die bundesweite Inzidenz ...

Stand: 04.01.2024

Dialog: 23116

Was ist beim Umgang mit Tierblut zu berücksichtigen?

, bei ständigen Arbeitsplätzen bevorzugt mittels einhändig oder berührungslos zu betätigenden Wandspendern.Der Arbeitgeber hat entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung und einen geeigneten Hygieneplan zu erstellen.Vor Verlassen des Arbeitsbereichs sowie nach Kontakt zu Tierblut oder potenziell infektiösen Oberflächen und Arbeitsmitteln und nach Ausziehen ...

Stand: 19.01.2024

Dialog: 43852

Unterliegen Beschäftigte bei der Behandlung infektiöser Patienten der Schutzstufe 2 oder können diese auch der Schutzstufe 1 zugeordnet werden?

sich aber im Ergebnis konkreter Beurteilungen tätigkeitsbezogener Gefährdungen durch infektiöse Biostoffe an den jeweiligen Arbeitsplätzen. ...

Stand: 04.10.2024

Dialog: 43872

Was ist bei der Leerung von öffentlichen Mülleimern alles zu beachten?

betragen.Das Essen, Trinken und Rauchen beim Umgang mit Abfällen ist untersagt.Erfrischungsgetränke in der Nähe der Arbeitsplätze sollen so bereitgestellt oder aufbewahrt werden, dass kein Kontakt mit den Biostoffen möglich ist.Auf den Fahrzeugen sollen Wasserbehälter sowie Spender für Seife und Einmalhandtücher zur hygienischen Händereinigung zur Verfügung gestellt werden.Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen ...

Stand: 25.02.2021

Dialog: 43256