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Fallen die Tätigkeiten von Gärtnern, Köchen, Reinigungspersonal, Kfz-Handwerkern, Lackierern und Malern unter die Biostoffverordnung?

und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Unter dieser rechtlichen Voraussetzung muss man davon ausgehen, dass bei Gärtnern und Reinigungspersonal grundsätzlich ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorliegt, wobei in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sein werden. Bei Kfz-Handwerkern, Malern und Lackierern ist es eher selten bis unwahrscheinlich, dass ein Umgang ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4341

Sind stoffbezogene Oberflächen von Fahrersitz und Beifahrersitz (herkömmlicher Serien-Kfz-Sitz) von Krankenkraftwagen bzw. Notarzteinsatzfahrzeugen "leicht zu reinigende Oberflächen" im Sinne 4.1.4 "Oberflächen" der TRBA 250?

Die TRBA 250 gilt für Arbeitsbereiche und Einrichtungen, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen von Angehörigen der Fachberufe im Gesundheitswesen ausgeübt werden. Dazu zählen auch Tätigkeiten in Rettungswagen und Krankentransporten. Wenn nicht durch technische und/ oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Verschleppungen von Biostoffen in den Fahrerraum ausgeschlosse ...

Stand: 17.03.2019

Dialog: 42637

Liegt eine gezielte Tätigkeit vor, wenn in einem Labor Probenmaterial entsorgt wird bei dem zuvor ein Erreger bestimmt wurde?

Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 10059

Müssen wir in unserem Labor (Schutzstufe 1) humanes Material auf HIV, HBV und HCV testen, bevor wir bei negativem Testergebnis die Weiterverarbeitung vornehmen?

durch andere Krankheitserreger zwar nicht auszuschließen aber unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen vernachlässigbar ist. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 5 der TRBA 100)Fazit: Gemäß TRBA 100 sind nicht gezielte Tätigkeiten mit humanen Probematerial erst nach negativen diagnostischen Tests auf HIV, HBV und HCV denkbar. ...

Stand: 09.05.2025

Dialog: 44116

Benötigt man für die passive Lagerung von Lebensmittelproben aus einem Forschungslabor eine behördliche Anzeige und Schutzmaßnahmen wie für ein S2-Labor?

dabei aus dem eigentlichen Laborbereich in angrenzende Bereiche umgelagert werden, führt dabei für sich genommen nicht zwingend zu dem Ergebnis, dass dann kein Umgang mehr stattfindet. Diese Bewertung ergibt sich aber erst an Hand der tatsächlich vorgenommenen Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Ermittlungen sind dann die erforderlichen ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 22296