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Rechercheergebnisse

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Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat. Wer Biozid-Produkte verwendet, hat dies ordnungsgemäß zu tun. Zur ordnungsgemäßen Verwendung gehört es insbesondere, dass1.ein Biozid-Produkt nur für die in der Kennzeichnung ausgewiesenen Verwendungszwecke eingesetzt wird,2.die sich aus der Kennzeichnung und der Zulassung ergebenden ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837

Dürfen bleihaltige Produkte ohne vorliegenden Sachkundenachweis verkauft werden?

vorhanden sein, die die beauftragten Personen schult, die wiederum abgeben dürfen.Der Kunde sollte sachkundig im Sinne des Gefahrstoffrechts sein. Er braucht aber nicht die Sachkunde nach der ChemVerbotsV. Die ChemVerbotsV gilt für die Abgabe der Stoffe, nicht für den Empfänger.Auf die DGUV Information 213-082 - Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung. Was ist zu tun? weisen wir hin. ...

Stand: 30.03.2021

Dialog: 43499

Greift bei einem Abdichtungsanschluss an Asbestzementplatten eines Geländers das Überdeckungsverbot?

Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 30221

Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

getroffenen kommunalen Regelungen mit entsprechendem Hinweis bzw. Kennzeichnung auf die vorhandenen asbesthaltigen Bauteile zu entsorgen.Auf die Asbest-Richtlinien der Bundesländer weisen wir hin. ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780

Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934