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Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die asbesthaltigen Kleber entfernen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12914

In welchem Umfang ist es in Laboren zulässig, Chemikalienreste und nicht mehr benötigte Proben über den Ausguss zu entsorgen?

Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umweltrecht der Länder. Zu dem Umweltrecht können wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich btte an die zuständige Umweltbehörde.Die Regelungen zur Beseitigung von Abfällen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" und in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbei ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 3682

Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

einer erforderlichen gefahrstoffrechtlichen Zulassung für das Unternehmen und der personenbezogenen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3. ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230

Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat?

Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern – gegebenenfalls auch deren Nachunternehmen – durchgeführt, haben nach § 15 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Koordinierung der verschiedenen Tätigkeiten zusammenzuwirken. Im Hinblick auf die besonderen Gefahren bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen hat ...

Stand: 30.03.2023

Dialog: 43764

Ist bei Instandhaltungs-/Modernisierungsarbeeiten, bei denen es zum Ausbau von PAK-haltiger Korkdämmung kommt, die TRGS 524 oder die TRGS 551 anzuwenden?

Die Antwort ergibt sich aus der TRGS 551 Nr.1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 7TRGS 551"1 Anwendungsbereich (1) Diese TRGS gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material, die eine Konzentration an Benzo[a]pyren von 50 mg/kg und mehr aufweisen. (7) Für Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material bei Arbeiten ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 28268