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Darf eine Tafelwasserschankanlage, die an die Trinkwasserversorgung angeschlossen und mit einer CO2-Flasche ausgestattet ist, auf einem Stationsflur im Krankenhaus betrieben werden?

Für den Betrieb der Tafelwasserschankanlage sind neben den einschlägigen hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen insbesondere die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sowie die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" zu beachten.Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen demnach nicht in Treppenräumen ...

Stand: 12.07.2022

Dialog: 43676

Kann ein im Sicherheitsdatenblatt gefordertes Zusammenlagerungsverbot von Stoffen umgangen werden, indem ortsfeste Behälter verwendet werden?

" erläutert. Hilfreich ist zudem auch Nr. 2 Abs. 3 "Lagerabschnitte".Die baulichen Anforderungen für die Zusammenlagerung von ortsfesten und ortbeweglichen Behältern werden u. a. auch in Nr. 5.6 der TRGS 509 geregelt. Hier wird Bezug auf die TRGS 510 genommen. ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 23860

Warum dürfen Gefahrstoffe nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebensmitteln etc. gelagert werden?

werden und dass Verunreinigungen von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln durch undichte Behältnisse mit Gefahrstoffen ausgeschlossen werden sollen.Hinweis:Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der GefStoffV in Bezug auf die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. ...

Stand: 30.12.2022

Dialog: 13715

Worauf bezieht sich die "Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von max. 200 kg"?

Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...

Stand: 06.02.2023

Dialog: 43760

Ist es grundsätzlich möglich, in einem bestehenden Gebäude ammoniumnitrathaltige Düngemittel und Getreide zu lagern?

zu betrachten.Weiterhin sind die Lageranforderungen der Ziffern 5.4.3.2 und 5.4.3.3. bei Mengen über 100 Tonnen bzw. 1500 Tonnen zu beachten.Auf die in Ziffer 5.5 des Anhangs 1 der GefStoffV genannten Erleichternden Bestimmungen wird in Bezug auf Ausnahmen verwiesen. Alle Ausnahmen benötigen ein Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung.Auf die Anforderungen an die Trennung für Zubereitungen der Stoffgruppe C ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 18946